In der Ratssitzung vom 11. Dezember 2025 hat unser Stadtrat Michael Gugat eine Anfrage zum Umgang mit öffentlichen Äußerungen von Mandatsträger*innen gestellt, die nach allgemeinen Maßstäben Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen liefern könnten. Anlass war die Frage, wie auf kommunaler Ebene rechtsstaatlich, transparent und verantwortungsvoll mit solchen Situationen umgegangen wird.
Unsere Verfassung sieht für den Schutz von Demokratie und Rechtsstaat bewusst geordnete Verfahren vor. Dazu gehören die Sammlung und Bewertung öffentlich zugänglicher Informationen durch den Verfassungsschutz sowie in einem gesonderten, besonders hohen Prüfmaßstab mögliche Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Diese Zuständigkeiten liegen ausdrücklich nicht bei kommunalen Gremien, sondern bei unabhängigen Institutionen.
Gerade deshalb ist es wichtig zu klären, welche Rolle Verwaltung, Sitzungsleitung und Mandatsträger*innen in diesem Rahmen haben: Wie werden öffentliche Äußerungen dokumentiert? Welche Meldewege gibt es? Und wie wird mit Protokollen und Tonaufnahmen umgegangen?
Im Folgenden dokumentieren wir die Anfrage, die Antwort der Verwaltung sowie die anschließende Wortmeldung von unserem Stadtrat Michael Gugat im Rat.
Tagesordnung der Ratssitzung. Anfrage bei TOP 8.5 mit allen Dokumenten




Rede von Michael Gugat:
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
liebe 67 demokratische Kolleginnen und Kollegen,
Der Anlass meiner Anfrage ist ein Grundgedanke, der für unsere demokratische Ordnung zentral ist: Wie gehen wir mit Feinden unserer Demokratie um? Jan-Maik Schlifter mahnte in der letzten Sitzung an, dass wir das mit heißem Herzen und kühlem Kopf tun sollen. Dann machen wir das doch mal.
Nicht jede öffentliche Äußerung, die uns politisch irritiert, ist automatisch strafbar. Aber es gibt Aussagen, die – ohne eine konkrete Straftat zu erfüllen – dennoch ein Gesamtbild vermitteln können, einen Grundton, einen wiederkehrenden „Sound“, der auf etwas Tieferes hindeutet: auf eine Haltung, die sich gegen die Menschenwürde, gegen das Prinzip der Gleichheit oder gegen die Grundlagen unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung richtet.
Genau für solche Fälle hat unsere Verfassung ein abgestuftes System geschaffen. Ein System, das nicht wild reagiert, sondern geordnet, vorsichtig und rechtsstaatlich. Der Verfassungsschutz sammelt Informationen: ausschließlich aus offenen Quellen. Er erstellt Gutachten, in denen nicht nur einzelne strafbare Sätze bewertet werden, sondern das Gesamtbild einer politischen Bewegung, bzw. einer Partei.
Zum Beispiel gab es in diesem Ratssaal vor einem halben Jahr einen Antrag, der wollte, das soziale Leistungen ausschließlich für „einheimische“ Menschen gewährt werden sollen. Das war ein Antrag, der in ein solches Gutachten gehört.
Diese Gutachten wiederum können die Grundlage für ein Parteiverbotsverfahren bilden. Ein derart schwerer Eingriff, dass das Grundgesetz hier bewusst sehr hohe Hürden setzt. Eingeleitet wird ein solches Verfahren nicht leichtfertig, sondern nur nach sorgfältiger Prüfung. Und schlussendlich entschieden wird es ausschließlich vom Bundesverfassungsgericht.
Das ist ein Zeichen der Stärke unserer Verfassung. Es zeigt, dass wir mit rechtsstaatlicher Präzision statt politischer Willkür reagieren. Jede Demokratin und jeder Demokrat sollte das begrüßen.
Was bedeutet das für uns hier im Rat? Wir sind keine Strafverfolgungsbehörde. Aber wir sind ein Teil der demokratischen Öffentlichkeit. Wenn in unseren Sitzungen Äußerungen fallen, die in ihrer Tendenz, in ihrem Grundton Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen liefern könnten, dann ist es legitim und richtig, dass diese öffentlich dokumentiert werden. Um dem rechtsstaatlichen Verfahren die Informationen zu geben, die es benötigt.
Die Antwort der Verwaltung macht leider klar: Anders als in den Landtagen oder im Bundestag, wo die Sitzungen auf Video aufgezeichnet werden und es Wortprotokolle gibt, scheint es hier kein „gutachtenkonformes“ Verfahren zu geben. Wir 68 demokratischen Ratsmitglieder müssen selbst handeln. Unsere Aufgabe ist, den Rechtsstaat arbeiten zu lassen. Und dazu gehört manchmal schlicht, Informationen weiterzugeben, damit diejenigen, die dafür zuständig sind, ihre Arbeit machen können.
Wer unsere Verfassung und den Rechtsstaat schätzt, wer Demokratie nicht nur verteidigen, sondern auch pflegen will, der wird diesem Prinzip zustimmen: Die Demokratie wird eben auch durch geordnete Verfahren verteidigt. Und wir alle können unseren Teil dazu beitragen. Auch mit kühlem Kopf.
Eine schöne Demokratie haben wir hier. Es wäre doch schade, wenn ihr etwas zustoßen würde.
Vielen Dank.
Aktuelles Gutachten des Verfassungsschutzes (via Tagesschau.de)