Die nächtliche Abschiebung einer 14-jährigen Schülerin und ihrer Mutter aus Bielefeld in den Irak hat viele Menschen in unserer Stadt erschüttert. Auch wir sind tief besorgt über den Umgang der Bielefelder Ausländerbehörde mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht und den gesetzlichen Spielräumen für humanitäre Bleiberechte. Deshalb haben wir im zuständigen Ausschuss eine offizielle Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt.
Wie berät die Ausländerbehörde Menschen mit Chancen-Aufenthalt zu Übergängen in ein humanitäres Bleiberecht?
Anfrage
Zusatzfrage: Warum wurde für die betroffene Jugendliche keine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG erteilt?
Der Fall: Ein Kind aus dem Leben gerissen
Inas war vier Jahre alt, als sie mit ihrer Familie aus dem Irak nach Deutschland floh. Fast zehn Jahre später ist sie fest verwurzelt in Bielefeld, spricht besser Deutsch als Kurdisch und besuchte zuletzt die Bosse-Realschule. Ihre Mutter absolvierte Sprachkurse, arbeitete zeitweise trotz gesundheitlicher Einschränkungen und bemühte sich, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht im Rahmen des Chancen-Aufenthaltsrechts zu erfüllen.
Und dennoch: In den frühen Morgenstunden des 17. Februar wurden Mutter und Tochter von einem Großaufgebot der Polizei aus ihrer Wohnung geholt und noch am selben Tag in den Irak abgeschoben – obwohl die gesetzte Frist zur Nachreichung relevanter Unterlagen erst im Oktober 2024 endete.
Verpasste Chancen durch Behördenpraxis
Dass kurz nach der Abschiebung noch Erinnerungsschreiben für anstehende Termine verschickt wurden – etwa zur Vorlage eines Schulzeugnisses oder eines ärztlichen Gutachtens – lässt tief blicken: Verfahren scheinen nicht aufeinander abgestimmt, Anträge nicht abschließend geprüft, Fristen ohne Rücksicht auf Einzelfälle vollzogen. Dabei sieht das Aufenthaltsgesetz mit § 25a und § 25b genau für solche Fälle wie den von Inas Schutzmöglichkeiten vor.
AK Asyl: Nächtliche Abschiebung eines Kindes ist „ungewöhnlich hart“
Deutliche Kritik kommt vom Arbeitskreis Asyl Bielefeld in einem Zeitungsbericht. Das Vorgehen – insbesondere gegenüber einem minderjährigen Kind – sei unverhältnismäßig und potenziell traumatisierend. Der nächtliche Einsatz mit über einem Dutzend Einsatzkräften sei keinesfalls gängige Praxis und stehe in keinem Verhältnis zur Situation der Familie. Der AK Asyl sieht eine zunehmende Verschärfung in der Entscheidungspraxis und berichtet von Fällen, in denen Anträge systematisch unbearbeitet bleiben – bis zur Abschiebung.
Unsere Einschätzung: Abschiebung trotz Perspektive
Die Frage, warum Inas kein Aufenthaltsrecht nach § 25a AufenthG erhielt, ist nicht nur rechtlich relevant – sie ist auch ein moralischer Prüfstein. Hier hätte eine wohlbegründete Einzelfallentscheidung getroffen werden können. Stattdessen entstand der Eindruck, dass eine Gelegenheit zur Rückführung genutzt wurde – ungeachtet der persönlichen Schicksale und integrationspolitischen Signale.
Fazit: Verwaltung darf keine Härte produzieren, wo das Gesetz Menschlichkeit vorsieht.
Wir werden die Antworten der Stadt auf unsere Anfrage genau prüfen – und stehen an der Seite all jener, die von undurchsichtiger Behördenpraxis und politischer Härte betroffen sind.
Hier die Antwort der Verwaltung:

