Nach zwei Jahren intensiver Diskussionen, zahlreicher Anfragen und Anträge können wir endlich einen wichtigen Erfolg verkünden: Gemeinsam mit SPD, Grünen und Linken haben wir beschlossen, dass das Ordnungsamt ein Antidiskriminierungskonzept erarbeitet. Dies ist ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung, auch wenn nicht alle von uns vorgeschlagenen Details übernommen wurden.

Warum dieses Konzept notwendig ist
Diskriminierung im behördlichen Handeln ist eine reale Erfahrung für viele Menschen mit internationaler Familiengeschichte. Racial Profiling ist verfassungswidrig, kommt aber dennoch vor. Unsere Anfragen und Anträge zielten darauf ab, dieses Problem zu benennen und konkrete Maßnahmen zu etablieren, die Diskriminierung vermeiden und das Vertrauen in die Ordnungskräfte stärken.
Besonders die geplante Ausweitung des Ordnungsdienstes an öffentlichen Orten in Bielefeld, die auch von Menschen mit internationaler Familiengeschichte besucht werden, machte es notwendig, Mechanismen zur Vermeidung von Diskriminierung einzuführen. Wir haben daher frühzeitig Vorschläge eingebracht, darunter:
- Verbindliche Schulungen der Ordnungskräfte zu Racial Profiling und interkultureller Kompetenz
- Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle
- Ein Quittungssystem zur Dokumentation von Kontrollen
- Einrichtung eines partizipativen „Runden Tisches Diskriminierung“
Der Weg zum Beschluss
Unser Antrag vom 19.12.2024 forderte die Erarbeitung eines Antidiskriminierungskonzepts mit den oben genannten Maßnahmen. Die Diskussionen mit anderen Fraktionen zeigten, dass unser Anliegen auf Zustimmung stieß, auch wenn einige unserer detaillierten Forderungen nicht direkt übernommen wurden.
Am 02.04.2025 wurde dann ein gemeinsamer Antrag mit SPD, Grünen und Linken beschlossen. Der final verabschiedete Antrag enthält folgende Punkte:
- Entwicklung eines Antidiskriminierungskonzeptes für die ordnungsbehördliche Arbeit
- Regelmäßige Schulungen für die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes
- Entwicklung eines spezifischen Unterstützungs- und Schulungskonzeptes für Mitarbeitende des Ordnungsamtes, die selbst von Rassismus betroffen sind
Die Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes leisten eine herausfordernde und unverzichtbare Arbeit für die Sicherheit und Ordnung in unserer Stadt. Sie nehmen eine besondere Rolle wahr, denn sie üben in ihrem täglichen Dienst das Gewaltmonopol des Staates aus. Diese Verantwortung erfordert ein hohes Maß an Professionalität, Fingerspitzengefühl und eine ständige Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Entwicklungen.
Dabei darf nicht vergessen werden, dass auch Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes selbst von Diskriminierung betroffen sein können – insbesondere diejenigen mit internationaler Familiengeschichte. Es ist wichtig, dass sie nicht nur als Ordnungskräfte wahrgenommen werden, sondern auch als Menschen, die in ihrem beruflichen und privaten Alltag Rassismus erleben können. Ein Antidiskriminierungskonzept schützt somit nicht nur die Bürger*innen, sondern auch die Ordnungskräfte selbst und sorgt für ein faires und gerechtes Arbeitsumfeld.
Ein wichtiger Schritt – aber noch nicht das Ziel
Dieser Beschluss ist ein großer Erfolg für uns und für alle Menschen, die sich für eine diskriminierungsarme Verwaltung einsetzen und auf diese angewiesen ist. Dennoch bleibt viel zu tun. Unser Ziel ist es weiterhin, dass Bielefeld ein Vorbild wird – eine Stadt, in der alle Bürger*innen, unabhängig von ihrer Herkunft, sicher sind und sich sicher fühlen.
Es ist uns auch wichtig anzuerkennen, dass bereits vieles für die Sensibilisierung und Schulung der Ordnungskräfte getan wurde – nur bislang nicht in Form eines einheitlichen Konzeptes. Mit der nun beschlossenen Maßnahme wird dieses Engagement strukturiert und nachhaltig verankert.
Wir werden die Umsetzung des Konzepts aufmerksam begleiten und weiter darauf drängen, dass zentrale Instrumente wie eine unabhängige Beschwerdestelle und ein Quittungssystem ernsthaft geprüft und gegebenenfalls implementiert werden. Die jetzt beschlossene Richtung ist richtig, aber wir bleiben dran!
Beschlossener Antrag vom 02.04.2025 (mit SPD, Grünen, Linken)
Im Ratsinfosystem: https://anwendungen.bielefeld.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=41393

Anfrage vom 01.03.2023
Im Ratsinfosystem: https://anwendungen.bielefeld.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=36903



Antrag vom 19.12.2024
Im Ratsinfosystem: https://anwendungen.bielefeld.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=40748


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