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Angesichts der Diskussion um den Rund-Um-die-Uhr-Zugang zum Tierpark Olderdissen stellt sich die Wähler*innengemeinschaft Lokaldemokratie in Bielefeld – LiB auf die Seite des Tierschutzes.
„Die Tiere in Olderdissen sollten wenigstens in den Nachtstunden ihre Ruhe bekommen können. Es setzt die Tiere unnötig unter Stress, wenn sie nachts mit Taschenlampen beleuchtet oder von lärmenden Menschen erschreckt werden. Freiheit bedeutet nicht, dass man ein Recht darauf hat, Tiere zu belästigen.“, so Michael Gugat, Ratsmitglied der LiB.
Den rechtlichen Rahmen für den Betrieb eines Zoos bilden die EU-Richtlinie 1999/22/EG über die Haltung von Wildtieren in Zoos, § 42 Bundesnaturschutzgesetz sowie das Tierschutzgesetz. Danach lassen sich die Aufgaben eines Zoos in vier Punkte zusammenfassen: Natur-/Artenschutz, Forschung, Bildung und Erholung. Unkontrollierte Störungen der Tiere zur nächtlichen Stunde gehören nicht dazu. Die Wildtiere würden so zur Staffage degradiert.
Die LiB spricht sich dafür aus, dass:
- …der im Rahmen der coronabedingten Zugangskontrollen gebaute Zaun bestehen bleibt
- …alle Zugänge tagsüber wieder umfassend offen gehalten werden, sobald die pandemische Situation das zulässt
- …der Eintritt zum Tierpark Olderdissen kostenfrei bleibt
- …der Zugang ab einer bestimmten Uhrzeit aus Tierschutzgründen gesperrt wird
- …bedarfsorientiert ausreichend Zusatzangebote zu fachkundig geführten nächtlichen Tierparkbesuchen geschaffen werden
- …die Situation der offiziellen Wanderwege geprüft wird und gut ausgeschilderte Umleitungen für die Zeit der nächtlichen Schließungen eingerichtet werden
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