Verpackungssteuer für Bielefeld prüfen
Das Bundesverfassungsgericht hat heute veröffentlicht, dass eine kommunale Verpackungssteuer grundsätzlich rechtens ist. [1]
Eine kommunale Verpackungssteuer ist eine lokale Steuer auf den Verkauf von Einwegverpackungen für Essen und Getränke, die zum sofortigen Verzehr bestimmt sind. Diese Art von Verpackungen tragen erheblich zum Gesamtaufkommen von Abfällen bei, belasten die Kommunen auch finanziell und werden nicht selten auch im öffentlichen Raum wild entsorgt. Die Steuer soll vor allem dazu dienen, die Zahl verkaufter Einwegverpackungen zugunsten von Mehrweglösungen zu reduzieren (Lenkungswirkung), es geht dabei weniger um zusätzliche Einnahmen der Kommunen. [2]
Die Wähler*innengemeinschaft „Lokaldemokratie in Bielefeld – LiB fordert die Verwaltung auf, jetzt neu zu prüfen, ob eine Verpackungssteuer auch in Bielefeld sinnvoll sein kann.
Michael Gugat, Ratsmitglied der LiB dazu: „Eine Verpackungssteuer ist ein wichtiger Schritt, um den wachsenden Verpackungsmüll einzudämmen und Unternehmen zu mehr Nachhaltigkeit zu motivieren. Sie schafft Anreize für umweltfreundlichere Alternativen und leistet so einen Beitrag zum Schutz unserer Ressourcen und des Klimas.“.
Vielen Dank und mit besten Grüßen
Michael Gugat
[2] https://kommunalwiki.boell.de/index.php/Verpackungssteuer [3] Antwort der Bielefelder Stadtverwaltung zum Thema Verpackungssteuer vom 14.06.2023: https://anwendungen.bielefeld.de/bi/to0050.asp?__ktonr=228244
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